Luther (1545)
4. Mose 29
1Und der erste Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer Trommetentag. Share to feedTweet 2Und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HErrn: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel; Share to feedTweet 3dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder Share to feedTweet 4und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lämmer; Share to feedTweet 5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen, Share to feedTweet 6über das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HErrn. Share to feedTweet 7Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun, Share to feedTweet 8sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 9mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder Share to feedTweet 10und einen Zehnten je zu einem der sieben Lämmer; Share to feedTweet 11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer der Versöhnung und das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. Share to feedTweet 12Der fünfzehnte Tag des siebenten Monden soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HErrn sieben Tage feiern. Share to feedTweet 13Und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: dreizehn junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 14samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit Öl gemenget, je zu einem der dreizehn Farren, zween Zehnten je zu einem der zween Widder Share to feedTweet 15und einen Zehnten je zu einem der vierzehn Lämmer; Share to feedTweet 16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. Share to feedTweet 17Am andern Tage zwölf junge Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 18mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; Share to feedTweet 19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. Share to feedTweet 20Am dritten Tage elf Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 21mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; Share to feedTweet 22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. Share to feedTweet 23Am vierten Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 24samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; Share to feedTweet 25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. Share to feedTweet 26Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 27samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; Share to feedTweet 28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. Share to feedTweet 29Am sechsten Tage acht Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 30samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sündopfer über Share to feedTweet 31dazu das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. Share to feedTweet 32Am siebenten Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 33samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; Share to feedTweet 34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. Share to feedTweet 35Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Share to feedTweet 36Und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Wandel, Share to feedTweet 37samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu dem Widder und zu den Lämmern in ihrer Zahl nach dem Recht; Share to feedTweet 38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. Share to feedTweet 39Solches sollt ihr dem HErrn tun auf eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. Share to feedTweet 40Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HErr geboten hatte. Share to feedTweet